Zu Beginn der öffentlichen Sitzung gibt Oberbürgermeister Frank Rebhan bekannt, dass die Tagesordnungspunkte 5 „20. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich "FlNrn. 1011/3, 1011/4, 1017, 1017/1, 1018 und 1024 der Gemarkung Neustadt b. Coburg" - Abwä­gung und Feststellungsbeschluss“ und 6 „Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Ansiedlung eines Lidl Lebensmittelmarktes im Bereich der FlNrn. 1011/3,1011/4, 1017, 1017/1, 1018 und 1024 der Gemarkung Neustadt b. Coburg " - Abwägung und Satzungsbeschluss“ vertagt werden.

 

 

Oberbürgermeister Frank Rebhan verliest die Anfrage von Stadtrat Thomas Büchner „Einsatz von Glyphosat“ und beantwortet dies:

 

„Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

 

hiermit bitte ich um die Beantwortung der folgenden Fragen im Zusammenhang mit den derzeitigen Diskussionen über die Giftigkeit des Unkrautvernichtungsmittels Glyphosat:

 

1. Wird von städtischen Einrichtungen, insbesondere Grünflächenamt und den

Stadtwerken Neustadt (SWN) Glyphosat zur Unkrautbekämpfung eingesetzt?

 

Im Bereich des städtischen Bauhofes werden Unkrautvernichtungsmittel mit dem Wirkstoff Glyphosat punktuell und nur dann eingesetzt, wenn es keine gleichwertige Alternative zur Reduzierung des Unkrautes gibt. Dies ist beispielsweise bei der Bekämpfung von Riesenbärenklau der Fall. Ein weiterer bzw. großflächiger Einsatz erfolgt nicht.

 

Die Stadtwerke benutzen keinerlei Unkrautvernichtungsmittel.

 

 

2. Falls ja, kann die Verwaltung im Interesse des vorsorgenden

Gesundheitsschutzes in eigener Verantwortung ein Ende der Verwendung von

Glyphosat durchsetzen oder sollte hierzu ein entsprechender Stadtratsbeschluss veranlasst werden?

 

Aktuell werden in einer Liste des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittel­sicherheit 97 zulässige glyphosathaltige Pflanzschutzmittel geführt.

 

Die Umwelt- und Gesundheitsrelevanz von glyphosathaltigen Unkrautvernichtungsmitteln kann von der Stadtverwaltung nicht beurteilt werden. Daher ist der Rückgriff auf die amtliche Zulassung und entsprechende Verwendungsvorschriften nötig.“