Sitzung: 20.06.2016 StR/023/2016
Zu Beginn der öffentlichen Sitzung gibt Oberbürgermeister Frank Rebhan bekannt, dass die Tagesordnungspunkte 5 „20. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich "FlNrn. 1011/3, 1011/4, 1017, 1017/1, 1018 und 1024 der Gemarkung Neustadt b. Coburg" - Abwägung und Feststellungsbeschluss“ und 6 „Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Ansiedlung eines Lidl Lebensmittelmarktes im Bereich der FlNrn. 1011/3,1011/4, 1017, 1017/1, 1018 und 1024 der Gemarkung Neustadt b. Coburg " - Abwägung und Satzungsbeschluss“ vertagt werden.
Oberbürgermeister Frank Rebhan verliest die
Anfrage von Stadtrat Thomas Büchner „Einsatz von Glyphosat“ und beantwortet
dies:
„Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister,
hiermit bitte ich
um die Beantwortung der folgenden Fragen im Zusammenhang mit den derzeitigen
Diskussionen über die Giftigkeit des Unkrautvernichtungsmittels Glyphosat:
1. Wird von
städtischen Einrichtungen, insbesondere Grünflächenamt und den
Stadtwerken
Neustadt (SWN) Glyphosat zur Unkrautbekämpfung eingesetzt?
Im Bereich des städtischen Bauhofes werden
Unkrautvernichtungsmittel mit dem Wirkstoff Glyphosat punktuell und nur dann
eingesetzt, wenn es keine gleichwertige Alternative zur Reduzierung des
Unkrautes gibt. Dies ist beispielsweise bei der Bekämpfung von Riesenbärenklau
der Fall. Ein weiterer bzw. großflächiger Einsatz erfolgt nicht.
Die Stadtwerke benutzen keinerlei
Unkrautvernichtungsmittel.
2. Falls ja, kann
die Verwaltung im Interesse des vorsorgenden
Gesundheitsschutzes
in eigener Verantwortung ein Ende der Verwendung von
Glyphosat
durchsetzen oder sollte hierzu ein entsprechender Stadtratsbeschluss veranlasst
werden?
Aktuell werden in
einer Liste des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit 97
zulässige glyphosathaltige Pflanzschutzmittel geführt.
Die Umwelt- und
Gesundheitsrelevanz von glyphosathaltigen Unkrautvernichtungsmitteln kann von
der Stadtverwaltung nicht beurteilt werden. Daher ist der Rückgriff auf die
amtliche Zulassung und entsprechende Verwendungsvorschriften nötig.“