Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0

Martin Gottschalk verliest den Sachverhalt:

 

„Die Ferienzeit des Stadtrates Neustadt b. Coburg beträgt 6 Wochen. Sie beginnt jeweils mit dem ersten Ferientag der allgemeinen Schulferien (§ 16 Abs. 1 der Geschäftsordnung).

 

Der Feriensenat erledigt während der Ferienzeit alle Angelegenheiten, für die sonst der Stadtrat oder ein beschließender Senat zuständig ist. Aufgaben, die nach § 2 der Geschäfts­ordnung dem Stadtrat vorbehalten sind, soll der Feriensenat nun erledigen, wenn sie nicht ohne Nachteil für die Beteiligten, für die Stadt oder für die Allgemeinheit bis zum Ende der Ferienzeit aufgeschoben werden können. Der Feriensenat ist nicht zuständig für Angelegen­heiten, die kraft Gesetzes von besonderen Ausschüssen wahrgenommen werden müssen.“

 


Beschlussvortrag (Vorschlag der Verwaltung):

 

Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.

 

Der Stadtrat Neustadt b. Coburg beschließt, die Besetzung des Feriensenates des Stadtrates Neustadt b. Coburg für die Ferienzeit 2016 wie folgt festzulegen:

 

 

Ausschussmitglied:

1. Stellvertreter:

2. Stellvertreter:

Altrichter, Frank

Hofmann, Harald

Thamm, Walter

Dietz, Matthias

Weißbrodt, Vera

Thamm, Walter

Korn, Gerhard

Heike, Jürgen W

Deutsch, Gerlinde

Protzmann, Elke

Petrautzki, Jürgen

Dr. Beyer, Gerhard

Salzer, Wolfram

Hofmann, Gabriele

Luthardt, Heinrich

Stegner-Kleinknecht, Heike

Soyer, Peter

Schober, Bastian

Stingl, Martin

Knauer, Matthias

Gärtner, Bernd

Holland, Marc

Weyh, Michael

Faber, Pia