Martin Gottschalk verliest den Sachverhalt:
„Die Ferienzeit des Stadtrates Neustadt b. Coburg beträgt 6 Wochen. Sie beginnt jeweils mit dem ersten Ferientag der allgemeinen Schulferien (§ 16 Abs. 1 der Geschäftsordnung).
Der
Feriensenat erledigt während der Ferienzeit alle Angelegenheiten, für die sonst
der Stadtrat oder ein beschließender Senat zuständig ist. Aufgaben, die nach §
2 der Geschäftsordnung dem Stadtrat vorbehalten sind, soll der Feriensenat nun
erledigen, wenn sie nicht ohne Nachteil für die Beteiligten, für die Stadt oder
für die Allgemeinheit bis zum Ende der Ferienzeit aufgeschoben werden können.
Der Feriensenat ist nicht zuständig für Angelegenheiten, die kraft Gesetzes
von besonderen Ausschüssen wahrgenommen werden müssen.“
Beschlussvortrag (Vorschlag der Verwaltung):
Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.
Der Stadtrat Neustadt b. Coburg beschließt,
die Besetzung des Feriensenates des Stadtrates Neustadt b. Coburg für die
Ferienzeit 2016 wie folgt festzulegen:
Ausschussmitglied: |
1. Stellvertreter: |
2. Stellvertreter: |
Altrichter,
Frank |
Hofmann,
Harald |
Thamm,
Walter |
Dietz,
Matthias |
Weißbrodt,
Vera |
Thamm,
Walter |
Korn,
Gerhard |
Heike,
Jürgen W |
Deutsch,
Gerlinde |
Protzmann,
Elke |
Petrautzki,
Jürgen |
Dr.
Beyer, Gerhard |
Salzer,
Wolfram |
Hofmann,
Gabriele |
Luthardt,
Heinrich |
Stegner-Kleinknecht,
Heike |
Soyer,
Peter |
Schober,
Bastian |
Stingl,
Martin |
Knauer,
Matthias |
Gärtner,
Bernd |
Holland,
Marc |
Weyh,
Michael |
Faber,
Pia |