Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0

Manfred Maaser trägt den Sachverhalt vor.

 

 


Beschlussvortrag (Vorschlag der Verwaltung):

 

Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.

 

„Der Stadtrat beschließt folgende Änderung der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz:

 

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Neustadt b. Coburg

1.    Änderungssatzung

 

Aufgrund Art.23 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern – GO - (BayRS 2020.1-1-I) und Art. 28 Bayer. Feuerwehrgesetz – BayFwG - erlässt die Stadt Neustadt b. Coburg folgende 1. Änderungssatzung:

 

§ 1

Dem Verzeichnis für Pauschalsätze wird folgende Nr. 5 neu angefügt:

 

Für einen Einsatz bei Fehlalarmen durch Brandmeldeanlagen wird pro Fehlalarm ein Pauschalbetrag von 350 € erhoben.

 

§ 2

Inkrafttreten

 

Diese Änderungssatzung tritt eine Woche nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.“