Manfred Maaser trägt den Sachverhalt vor.
Beschlussvortrag (Vorschlag der Verwaltung):
Es wird
festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung
teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.
„Der Stadtrat
beschließt folgende Änderung der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz:
Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere
Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Neustadt b. Coburg
1. Änderungssatzung
Aufgrund Art.23 Gemeindeordnung für den
Freistaat Bayern – GO - (BayRS 2020.1-1-I) und Art. 28 Bayer. Feuerwehrgesetz –
BayFwG - erlässt die Stadt Neustadt b. Coburg folgende 1. Änderungssatzung:
§ 1
Dem Verzeichnis
für Pauschalsätze wird folgende Nr. 5 neu angefügt:
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Für einen Einsatz
bei Fehlalarmen durch Brandmeldeanlagen wird pro Fehlalarm ein Pauschalbetrag
von 350 € erhoben. |
§ 2
Inkrafttreten
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Diese
Änderungssatzung tritt eine Woche nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.“ |