Frau Schirmer erklärt, dass der Stadtrat der Stadt Sonneberg
in seiner Sitzung am 21.04.2016 beschlossen hat, die Entwürfe zur 4. Änderung
des Flächennutzungsplans – Verfahrensteil 1 öffentlich auszulegen. Die
Auslegungsfrist dauert bis zum 17.06.2016. Fristverlängerung bis zum
22.06.2016 wurde gewährt.
Mit der Aufstellung der 4. Änderung – Verfahrensteil 1 des Flächennutzungsplanes beabsichtigt die Stadt Sonneberg die gleichzeitige Änderung von 5 Bereichen.
Stadtrat Thomas Büchner ist der Ansicht, dass 87 ha überdimensioniert seien, deshalb werde er dagegen stimmen.
Beschlussvortrag (Vorschlag der Verwaltung):
Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.
Der Stadtrat der Stadt Neustadt b. Coburg erhebt gegen die 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Sonneberg – Verfahrensteil 1 keine Bedenken.
Die Ausweisung des „Gemeinsamen Gewerbegebietes (GI) im Bereich Unterlind / Rohof“ erscheint mit 87 ha überdimensioniert, allerdings obliegt die Überprüfung der regionalplanerischen Belange der Obersten Landesplanungsbehörde in Thüringen.