Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0

Uta Bauer verliest die Änderungen zur Friedhofssatzung.


Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.

 

 

Der Stadtrat beschließt, aufgrund der Empfehlung des Verwaltungs- Finanz- und Wirtschaftssenats die 1. Änderungssatzung zur Friedhofssatzung, wie in der Anlage aufgeführt, zu erlassen.

 

Die Anlage ist Beschlussbestandteil.