Uta Bauer verliest die Änderung zur Friedhofsgebührensatzung.
Beschluss:
Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.
Der Stadtrat beschließt, aufgrund der Empfehlung des Verwaltungs- Finanz- und Wirtschaftssenats die 2. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung, wie in der Anlage aufgeführt, zu erlassen.
Die Anlage ist Beschlussbestandteil.