Beschluss: zur Kenntnis genommen

3. Beschlussvortrag (Vorschlag der Verwaltung):

 

Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.

 

Der Bausenat nimmt von der Fertigstellung des Geh- und Radweges entlang der Heubischer Straße Kenntnis und gibt mit dem Banddurchschnitt den Weg für Fußgänger und Radfahrer frei.