Sitzung: 02.11.2016 VKS/010/2016
Beschluss: zur Kenntnis genommen
2. Sachverhalt
Am Arnoldplatz in
der Gartenstraße und Am Moos (Parkplatz bei Druckampel) wurden durch SWN zwei
Parkplätze als Ladestation für Elektrofahrzeuge eingerichtet. Die ursprüngliche
Beschilderung wurde leider häufig missachtet, so dass nun amtlich
nachbeschildert werden musste.
Kombiniert wird hierbei
das Verkehrszeichen „eingeschränktes Haltverbot“ mit dem Zusatzzeichen
„Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs frei“.
Tatsächlich gab es
beim Ordnungsamt auch schon eine Beschwerde, weil ein Elektrofahrzeug durch
Falschparker nicht geladen werden konnte.