Beschluss: zur Kenntnis genommen

2. Sachverhalt

 

Am Arnoldplatz in der Gartenstraße und Am Moos (Parkplatz bei Druckampel) wurden durch SWN zwei Parkplätze als Ladestation für Elektrofahrzeuge eingerichtet. Die ursprüngliche Beschilderung wurde leider häufig missachtet, so dass nun amtlich nachbeschildert werden musste.

Kombiniert wird hierbei das Verkehrszeichen „eingeschränktes Haltverbot“ mit dem Zusatzzeichen „Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs frei“.

Tatsächlich gab es beim Ordnungsamt auch schon eine Beschwerde, weil ein Elektrofahrzeug durch Falschparker nicht geladen werden konnte.