Sitzung: 02.11.2016 VKS/010/2016
Beschluss: zur Kenntnis genommen
2. Sachverhalt
Verkehrliche
Stellungnahme des Ordnungsamtes vom 13.10.2016:
Unfälle mit Bäumen in der
Heubischer Str. sind der Verkehrsbehörde nicht bekannt.
Insofern bestehen weder bei
der 3-Jahreskarte (SP) bzw. JK(P), der 5 – Jahressonderkarte Baumunfälle
auffällige Bereiche. Die geringste Entfernung eines Baumes zur Innenkante der
Fahrbahnrandmarkierung beträgt 0,95 m. Neben den Geschwindigkeitsbeschränkungen
werden zusätzliche Sicherungsmaßnahmen nicht für sinnvoll oder notwendig
erachtet.
Die Geschwindigkeit wurde
seit 2006 in der Heubischer Str. auf 70 km/h und bei der Radwegequerung im
überörtlichen Radwegenetz auf 50 km/h beschränkt, um längs entlang der Straße
laufende Fußgänger und Radfahrer entsprechend zu schützen.
Nach Rücksprache mit der
Polizeiinspektion sollen diese Geschwindigkeitsbeschränkungen auf nach
Fertigstellung des Geh- und Radweges bestehen bleiben, da Bäume entlang der
Fahrbahn stehen und das Unfallrisiko durch die Geschwindigkeitsbeschränkungen
entsprechend reduziert wird.
Der neue Geh- und Radweg wird
am Mittwoch, 9.11.16, 15:00 Uhr, offiziell durch den Bausenat/ Verkehrssenat
eröffnet.