Beschluss: zur Kenntnis genommen

2. Sachverhalt

 

Verkehrliche Stellungnahme des Ordnungsamtes vom 13.10.2016:

 

Unfälle mit Bäumen in der Heubischer Str. sind der Verkehrsbehörde nicht bekannt.

Insofern bestehen weder bei der 3-Jahreskarte (SP) bzw. JK(P), der 5 – Jahressonderkarte Baumunfälle auffällige Bereiche. Die geringste Entfernung eines Baumes zur Innenkante der Fahrbahnrandmarkierung beträgt 0,95 m. Neben den Geschwindigkeitsbeschränkungen werden zusätzliche Sicherungsmaßnahmen nicht für sinnvoll oder notwendig erachtet.

 

Die Geschwindigkeit wurde seit 2006 in der Heubischer Str. auf 70 km/h und bei der Radwegequerung im überörtlichen Radwegenetz auf 50 km/h beschränkt, um längs entlang der Straße laufende Fußgänger und Radfahrer entsprechend zu schützen.

Nach Rücksprache mit der Polizeiinspektion sollen diese Geschwindigkeitsbeschränkungen auf nach Fertigstellung des Geh- und Radweges bestehen bleiben, da Bäume entlang der Fahrbahn stehen und das Unfallrisiko durch die Geschwindigkeitsbeschränkungen entsprechend reduziert wird.

 

Der neue Geh- und Radweg wird am Mittwoch, 9.11.16, 15:00 Uhr, offiziell durch den Bausenat/ Verkehrssenat eröffnet.