Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

2. Sachverhalt

 

Die Rathenaustraße soll nach Mitteilung des Stadtbauamts 2017 umfangreich saniert werden. Hierzu würden auch die Bordsteine komplett erneuert werden.

 

In der Rathenaustraße besteht derzeit eine seit Jahren verkehrlich nicht zufriedenstellende Situation, da der Straßenquerschnitt für Befahren, Parken und einer ausreichenden Gehwegbreite eigentlich viel zu schmal ist.

Derzeit sind 7 Stellplätze teilweise auf dem Gehweg markiert, obwohl der Gehweg zu schmal für Fußgänger ist.

Nur so kann die nach StVO notwendige Fahrbahnbreite von 3,0 m freigehalten werden, allerdings ist der einseitig vorhandene Gehweg hierdurch viel zu eng für z.B. Senioren mit Rollatoren oder Kinderwägen.

Die Geschwindigkeit ist auf 30 km/h reduziert.

Es fahren dort nicht nur Anwohner.

Hätte man die verkehrlich richtige Lösung schon seit Jahren umgesetzt, das wäre absolutes Haltverbot unter Freihaltung des Gehweges, wären alle Parkplätze entfallen und der durchfahrende Verkehr hätte sich erhöht und wäre auch wesentlich schneller unterwegs.

Zudem wären nicht einmal Ladegeschäfte in der gesamten Straße erlaubt gewesen, was in dcer Praxis nicht umsetzbar ist.

 

Die Verkehrsbehörde sieht jetzt eine Möglichkeit, hier mit Einrichtung eines Verkehrsberuhigten Bereiches (Tempo 7), Wegfall des Gehweges und Neuordnung markierter Stellplätze eine deutliche Verbesserung des Wohnumfeldes und der Verkehrssituation zu erreichen.

Die neu zu markierenden Parkplätze könnten dann näher an die Grundstücksgrenzen gesetzt werden, so dass die Fahrbahn immer ausreichend breit bleibt. Durch gemeinsame Nutzung der gesamten Fläche für Fußgänger, Radfahrer und Fahrzeuge bei Schrittgeschwindigkeit wäre kein Gehweg mehr notwendig.

 

Wir empfehlen hierzu vorab eine Anwohnerveranstaltung durchzuführen, wo die Vor- und Nachteile mit uns ergebnisoffen diskutiert werden können.

Der Verkehrssenat sollte hierzu zunächst einen entsprechenden Arbeitsbeschluss mit Auftrag an die Verwaltung treffen.


3. Beschlussvortrag (Vorschlag der Verwaltung):

 

Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.

 

Der Verkehrssenat beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, bezüglich der anstehenden Sanierung der Rathenaustraße die Meinung der Anwohner ergebnisoffen im Rahmen einer Informationsveranstaltung vorab einzuholen.