2. Sachverhalt
Die Rathenaustraße
soll nach Mitteilung des Stadtbauamts 2017 umfangreich saniert werden. Hierzu
würden auch die Bordsteine komplett erneuert werden.
In der
Rathenaustraße besteht derzeit eine seit Jahren verkehrlich nicht
zufriedenstellende Situation, da der Straßenquerschnitt für Befahren, Parken
und einer ausreichenden Gehwegbreite eigentlich viel zu schmal ist.
Derzeit sind 7
Stellplätze teilweise auf dem Gehweg markiert, obwohl der Gehweg zu schmal für
Fußgänger ist.
Nur so kann die nach
StVO notwendige Fahrbahnbreite von 3,0 m freigehalten werden, allerdings ist
der einseitig vorhandene Gehweg hierdurch viel zu eng für z.B. Senioren mit
Rollatoren oder Kinderwägen.
Die Geschwindigkeit
ist auf 30 km/h reduziert.
Es fahren dort nicht
nur Anwohner.
Hätte man die
verkehrlich richtige Lösung schon seit Jahren umgesetzt, das wäre absolutes
Haltverbot unter Freihaltung des Gehweges, wären alle Parkplätze entfallen und
der durchfahrende Verkehr hätte sich erhöht und wäre auch wesentlich schneller
unterwegs.
Zudem wären nicht
einmal Ladegeschäfte in der gesamten Straße erlaubt gewesen, was in dcer Praxis
nicht umsetzbar ist.
Die Verkehrsbehörde
sieht jetzt eine Möglichkeit, hier mit Einrichtung eines Verkehrsberuhigten
Bereiches (Tempo 7), Wegfall des Gehweges und Neuordnung markierter Stellplätze
eine deutliche Verbesserung des Wohnumfeldes und der Verkehrssituation zu
erreichen.
Die neu zu
markierenden Parkplätze könnten dann näher an die Grundstücksgrenzen gesetzt
werden, so dass die Fahrbahn immer ausreichend breit bleibt. Durch gemeinsame
Nutzung der gesamten Fläche für Fußgänger, Radfahrer und Fahrzeuge bei
Schrittgeschwindigkeit wäre kein Gehweg mehr notwendig.
Wir empfehlen hierzu
vorab eine Anwohnerveranstaltung durchzuführen, wo die Vor- und Nachteile mit
uns ergebnisoffen diskutiert werden können.
Der Verkehrssenat sollte hierzu zunächst einen entsprechenden Arbeitsbeschluss mit Auftrag an die Verwaltung treffen.
3. Beschlussvortrag (Vorschlag der Verwaltung):
Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.
Der Verkehrssenat beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, bezüglich der anstehenden Sanierung der Rathenaustraße die Meinung der Anwohner ergebnisoffen im Rahmen einer Informationsveranstaltung vorab einzuholen.