Beschluss: zur Kenntnis genommen

Daniel Peter trägt vor, dass die Stadt Neustadt b. Coburg nach Art. 94 Abs. 3 GO verpflichtet ist, jährlich einen Bericht über ihre Beteiligungen an Unternehmen in einer Rechtsform der Privatrechts zu erstellen, wenn ihr mindestens der zwanzigste Teil der Anteile eines Unternehmens gehört.

 

Dies hat im Jahr 2015 für folgende Unternehmen zugetroffen, für die hiermit dem Stadtrat der Beteiligungsbericht vorgelegt wird:

 

-          Kommunalbetriebe Neustadt GmbH

-          SWN Stadtwerke Neustadt GmbH

-          Bäder Neustadt GmbH

-          TeleNEC Telekommunikation Neustadt GmbH

-          HEXA.KON GmbH

-          connect Neustadt GmbH u. Co. KG

 


Der Stadtrat nimmt vom Beteiligungsbericht der Stadt Neustadt b. Coburg für das Jahr 2015

Kenntnis.