Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0

Monika Neuske erklärt den Sachverhalt.


Beschluss:

 

Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.

 

Der Stadtrat beschließt, die Optionserklärung gem. § 27 Abs. 22 Umsatzsteuergesetz (UStG) wie sie als Anlage beiliegt gegenüber dem Finanzamt Coburg abzugeben.