Monika Neuske
erklärt den Sachverhalt.
Beschluss:
Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.
Der Stadtrat beschließt, die Optionserklärung gem. § 27 Abs. 22 Umsatzsteuergesetz (UStG) wie sie als Anlage beiliegt gegenüber dem Finanzamt Coburg abzugeben.