Christine Schirmer trägt den Sachverhalt vor.
Beschluss:
Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.
Der Stadtrat der Stadt Neustadt b. Coburg fasst folgenden Beschluss:
Die vom Baureferat ausgearbeitete 21. Änderung des Flächennutzungsplans
im Bereich „Solarpark Birkig II“ vom 21.11.2016, einschließlich Begründung und
Umweltbericht vom 21.11.2016 ist erneut auf die Dauer von einem Monat für die
Bürger und Träger öffentlicher Belange auszulegen. Der vorhabenbezogene
Bebauungsplan wird hierzu parallel ausgelegt.
Der Flächennutzungsplanentwurf vom 21.11.2016 im Maßstab M 1:5.000 ist Beschlussbestandteil.