Christine Schirmer berichtet über den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan.
Stadtrat Jürgen W. Heike möchte wissen, warum ein Löschwasserbehälter
notwendig sei, schließlich gäbe es genug Löschwasser in den nahen Teichen.
Christine Schirmer erklärt, dass die Teiche zu weit weg vom Solarfeld
liegen, sodass die Sicherstellung von Wasserzufuhr im Ernstfall zu lange
dauere. Es sei auch nicht gewiss, ob die Teiche genügend Wasser für eine
Löschaktion enthielten.
Beschluss:
Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.
Der Stadtrat der Stadt Neustadt b. Coburg fasst folgenden Beschluss:
Der vom Planungsbüro Kehrer & Horn, Suhl, ausgearbeitete
vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurf vom 07.11.2016, einschließlich
Begründung und Umweltbericht vom 07.11.2016 ist erneut auf die Dauer von einem
Monat für die Bürger und Träger öffentlicher Belange auszulegen. Der
vorhabenbezogene Bebauungsplan wird im Parallelverfahren zum Flächennutzungsplan
ausgelegt.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan vom 07.11.2016 und der Vorhaben- und Erschließungsplan im Maßstab M 1:1.000 sind Beschlussbestandteil.