Michael Weyh, Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses übernimmt den Vorsitz und trägt den Sachverhalt vor.
Beschluss:
Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der
Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.
Der Stadtrat beschließt folgenden Beschluss:
Der Stadtrat stellt die Jahresrechnung 2015 einschließlich der
Unterlagen nach § 77 Abs. 2 KommHV gem. Art. 102 Abs. 3 und 4 GO wie folgt
fest:
Die Prüfungserinnerungen sind, soweit noch nicht geschehen, umgehend zu bereinigen und, soweit erforderlich, künftig zu beachten.