Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0

Michael Weyh verliest den Beschlussvorschlag.

 


Beschluss:

 

Es wird festgestellt, dass der Oberbürgermeister als Leiter der Verwaltung im Sinne des Art. 49 GO befangen und von Beratung und Beschluss zu diesem Tagesordnungspunkt ausgeschlossen ist.

 

Der Stadtrat beschließt, der Umfang der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung 2015 wird als ausreichend angesehen.

 

Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass die Prüfungsfeststellungen aus der örtlichen Prüfung erledigt sind, bzw. die Erledigung vom Rechnungsprüfungsamt überwacht wird.

Unstimmigkeiten, die das Ergebnis der Jahresrechnung 2015 unmittelbar beeinflussen liegen nicht vor.

 

Der Stadtrat beschließt weiter, für die Jahresrechnung 2015 nach pflichtgemäßem Ermessen die Entlastung nach Art. 102 Abs. 4 GO zu erteilen.

 

Der Bericht ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.