Christine Schirmer berichtet, dass die 1. Qualifizierte Planänderung Bebauungsplan „Brand“ Resterschließung 2. und 3. BA in der Zeit vom 22.09..2016 bis zum 24.10.2016 für die Bürger öffentlich ausgelegt wurde. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 14.09.2016 am Verfahren beteiligt. Die Anhörung ist somit abgeschlossen.
Die einzelnen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und die Abwägungsvorschläge des Stadtbauamtes werden folgendermaßen behandelt:
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1. |
Regierung von Oberfranken |
einstimmig |
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2. |
Feuerwehr Neustadt, SBI Stefan Köhler |
einstimmig |
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3. |
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Coburg |
einstimmig |
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4. |
Deutsche Telekom Technik, Niederlassung Süd |
einstimmig |
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5. |
Gerlinde Deutsch, Behindertenbeauftragte der Stadt Neustadt b. Coburg |
einstimmig |
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6. |
Verkehrsbehörde und Polizei |
einstimmig |
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Die vorgebrachte Anregung und Stellungnahme des Bürgervereins und die Abwägungsvorschläge des Baureferates werden folgendermaßen behandelt:
1. |
Bürgerverein, Meilschnitz |
einstimmig |
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Beschluss:
Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.
Der Stadtrat der Stadt Neustadt fasst folgenden Beschluss:
Die 1. Qualifizierte Bebauungsplanänderung „Brand“
Resterschließung 2. und 3. BA wird in der Fassung vom 14.12.2016 einschließlich
der Begründung und dem Umweltbericht in der Fassung vom 14.12.2016 entsprechend
der Abwägung (siehe beiliegende Unterlagen) gebilligt.
Der Bebauungsplan ist zusammen mit der Begründung und dem Umweltbericht gem.
§ 3 Abs. 2 BauGB sowie gem. § 4 Abs. 2 BauGB auf die Dauer von einem Monat öffentlich auszulegen.