Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0

Christine Schirmer berichtet, dass die 1. Qualifizierte Planänderung Bebauungsplan „Brand“ Resterschließung 2. und 3. BA in der Zeit vom 22.09..2016 bis zum 24.10.2016 für die Bür­ger öffentlich ausgelegt wurde. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 14.09.2016 am Verfahren beteiligt. Die Anhörung ist somit abgeschlossen.

 

Die einzelnen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und die Abwägungsvor­schläge des Stadtbauamtes werden folgendermaßen behandelt:

 

 

 

 

1.     

Regierung von Oberfranken

einstimmig

 

 

2.     

Feuerwehr Neustadt, SBI Stefan Köhler

 

einstimmig

 

 

3.     

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Coburg

 

einstimmig

 

 

4.     

Deutsche Telekom Technik, Niederlassung Süd

 

einstimmig

 

 

5.     

Gerlinde Deutsch, Behindertenbeauftragte der Stadt Neustadt b. Coburg

 

einstimmig

 

 

6.     

Verkehrsbehörde und Polizei

 

einstimmig

 

 

Die vorgebrachte Anregung und Stellungnahme des Bürgervereins und die Abwägungsvor­schläge des Baureferates werden folgendermaßen behandelt:

 

1.     

Bürgerverein, Meilschnitz

 

einstimmig

 

 

 

 


Beschluss:

 

Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.

 

Der Stadtrat der Stadt Neustadt fasst folgenden Beschluss:

 

Die 1. Qualifizierte Bebauungsplanänderung „Brand“ Resterschließung 2. und 3. BA wird in der Fassung vom 14.12.2016 einschließlich der Begründung und dem Umweltbericht in der Fassung vom 14.12.2016 entsprechend der Abwägung (siehe beiliegende Unterlagen) gebil­ligt.

Der Bebauungsplan ist zusammen mit der Begründung und dem Umweltbericht gem.

§ 3 Abs. 2 BauGB sowie gem. § 4 Abs. 2 BauGB auf die Dauer von einem Monat öffentlich auszulegen.