Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0

Ulrich Wolf trägt vor, dass mit Schreiben vom 12.01.2017 Stadtrat Heinrich Luthardt mitteilte, dass er sein Amt als Stadtrat aus gesundheitlichen Gründen niederlegen möchte und bittet um Entlassung aus dem Ehrenamt.

 

Gemäß Art. 48 Abs. 1 Satz 2 GLkrWG ist für die Niederlegung eines ehrenamtlich ausgeübten Stadtratsmandats keine Begründung nötig. Insbesondere Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GO findet keine Anwendung.

 

Der Stadtrat ist gem. Art. 48 Abs. 3 Satz 2 GLkrWG für die Feststellung der Amtsniederlegung zuständig.

 

Das Nachrücken der Listennachfolgerin ist für die nächste Stadtratssitzung zu veranlassen.

 

 


Beschluss:

 

Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.

 

Der Stadtrat beschließt, Herrn Heinrich Luthardt mit Ablauf des 31.01.2017 von seinem Amt als Mitglied des Stadtrates zu entbinden.