Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0

Christine Schirmer erklärt, dass die Stadt Rödental einen Flächennutzungs- und Landschaftsplan aus dem Jahr 2006 besitzt, der seitdem mehrmals in Teilbereichen geändert worden ist. Aufgrund zahlreicher aktuell anstehender neuer Änderungen hat die Stadt beschlossen, den Flächennutzungs- und Landschaftsplan fortzuschreiben.

Die Präsentation mit den geänderten Bereichen wird als Anlage 1 der Niederschrift beigefügt.

 


Beschluss:

 

Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.

 

Der Stadtrat der Stadt Neustadt b. Coburg fasst folgenden Beschluss:

 

Die Stadt Neustadt b. Coburg erhebt gegen die Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Rödental, Landkreis Coburg, keine Bedenken.

 

Folgende Änderungen sollten in die Planung eingearbeitet werden:

 

Unterwohlsbach, Fläche 2.3
Die Nummerierung zum Areal 2.3 sollte im Plan und Begründung übereinstimmen.


Oeslau, Fläche 4.4
Die Stadt Neustadt b. Coburg weist auf ihr Schreiben vom 21.02.2017 zum Bebauungsplan Nr. 60 „Gewerbegebiet an der A73“ der Stadt Rödental hin. Der gesamte Bereich (Einzelhandel (Aldi), Drogeriemarkt, Textilien und Schuhe) sollte als Sonderbaufläche „Großflächiger Einzelhandel“ im Flächennutzungsplan dargestellt werden.