Sitzung: 21.03.2017 VKS/011/2017
Beschluss: zur Kenntnis genommen
2. Sachverhalt
Seit einigen Wochen
kontrolliert die Polizeiinspektion Neustadt regelmäßig in Stichkontrollen
Parkverstöße sowohl in Tages- als auch Nachtzeiten an verschiedenen Stellen im
Stadtgebiet und auch in den Stadtteilen.
Das Ordnungsamt
registriert in den letzten Wochen auch deshalb eine steigende Zahl von
Bürgeranrufen, die sich erstaunt informieren, warum nun plötzlich Parkverstöße
aufgeschrieben werden. Üblicherweise wird genannt: „ich war ja nur kurz mal …,
die anderen machen das doch auch alle…das ist doch nicht bürgerfreundlich…“
Meist verlaufen die
Gespräche dann sachlich mit einer entsprechenden Information über die
Rechtslage, es gibt aber auch Ausnahmen.
Beispielhaft zu
nennen sind insbesondere die Parkverstöße auf Gehwegen, in Verkehrsberuhigten
Bereich und in der Fußgängerzone.