Beschluss: zur Kenntnis genommen

2. Sachverhalt

 

Die Erste Verordnung zur Änderung der StVO ist am 30.11.2016 in Kraft getreten. Damit werden u.a. Vorschriften bezüglich Rad fahrender Kinder und insbesondere Tempo 30 vor Schulen, Kindergärten und Seniorenheimen erleichtert.

In Neustadt haben wir 18 solche Einrichtungen. Meistens sind bereits Geschwindigkeitsbeschränkungen vorhanden. Mögliche Neubeurteilungen ergeben sich bei den beiden Seniorenheimen sowie zwei Kindergärten.

Hier wird nun zusammen mit der Polizei zu prüfen sein, ob weitere Geschwindigkeitsbeschränkungen unter diesen nun erleichterten Voraussetzungen möglich sind. Die gesetzliche Anforderung der „unmittelbaren Straßenlage“ ist hierbei zu beachten und in den Vorschriften noch nicht genauer definiert. Sofern Genaueres bekannt ist, erfolgen beschlussmäßige Behandlungen im Verkehrssenat.