Sitzung: 21.03.2017 VKS/011/2017
Beschluss: zur Kenntnis genommen
2. Sachverhalt
Die Erste Verordnung
zur Änderung der StVO ist am 30.11.2016 in Kraft getreten. Damit werden u.a.
Vorschriften bezüglich Rad fahrender Kinder und insbesondere Tempo 30 vor
Schulen, Kindergärten und Seniorenheimen erleichtert.
In Neustadt haben
wir 18 solche Einrichtungen. Meistens sind bereits
Geschwindigkeitsbeschränkungen vorhanden. Mögliche Neubeurteilungen ergeben
sich bei den beiden Seniorenheimen sowie zwei Kindergärten.
Hier wird nun
zusammen mit der Polizei zu prüfen sein, ob weitere
Geschwindigkeitsbeschränkungen unter diesen nun erleichterten Voraussetzungen
möglich sind. Die gesetzliche Anforderung der „unmittelbaren Straßenlage“ ist
hierbei zu beachten und in den Vorschriften noch nicht genauer definiert.
Sofern Genaueres bekannt ist, erfolgen beschlussmäßige Behandlungen im
Verkehrssenat.