2. Sachverhalt
Auf die
Ortsbesichtigung wird verwiesen.
Nachdem Strafzettel
erteilt wurden, kamen die Anwohner auf das Ordnungsamt zu und stellten am
20.12.2016 einen entsprechenden Antrag auf Gehsteigparken.
Verkehrsbehörde und
Polizei befürworten eine Lösung mit Markierung auf dem Gehweg ohne
Beschilderung.
3. Beschlussvortrag (Vorschlag der Verwaltung):
Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.
Der Verkehrssenat beschließt, dem Anwohnerantrag auf Gehsteigparken im Bereich der Walter-Flex-Str. 1 A bis 7 zuzustimmen, wobei die Parkplätze mit Markierung auf dem Gehweg verdeutlicht werden. Die genaue Festlegung erfolgt vor Ort mit den Antragstellern.