Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

2. Sachverhalt

 

Auf die Ortsbesichtigung wird verwiesen.

Ein Verkehrsspiegel ist hier nicht zwingend notwendig, da bei der Einfahrt nur die Sicht nach rechts beeinträchtigt wird.

Allerdings sind folgende Faktoren dennoch zu berücksichtigen:

Die Sicht wird durch eine Hecke eingeschränkt, was nur bei geringfügigem Überwuchs in den öffentlichen Gehweg schon zu weiteren, deutlichen Sichteinschränkungen führt.

Gegenüber wird geparkt, so dass der fließende Verkehr von rechts mehr zur Fahrbahnmitte geleitet wird.

Die Ostlandstraße hat zudem durch die Bebauung mit Wohnblocks eine nicht zu unterschätzende Zahl von Fahrzeugen, die dort in die Walter-Flex-Str. abbiegen. Diese Zahl wird sich auch künftig noch erhöhen.

 

Die Verkehrsbehörde schlägt deshalb vor, hier einen Verkehrsspiegel anzubringen.

 


3. Beschlussvortrag (Vorschlag der Verwaltung):

 

Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.

 

Der Verkehrssenat beschließt, im Bereich der Einmündung Ostlandstraße in die Walter-Flex-Str. einen Verkehrsspiegel anzubringen.