Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

2. Sachverhalt

 

Auf die Ortsbesichtigung wird verwiesen.

 

Die CSU Stadtratsfraktion hat mit Schreiben vom 21.10.2016 den Einbau einer Fußgänger-Querungshilfe in der Sonneberger Str. bei der Bushaltestelle im Gewerbegebiet beantragt.

Das Ordnungsamt befürwortet grundsätzlich diesen Antrag, da die Bushaltestelle derzeit nur einseitig in Fahrtrichtung Sonneberg gefahrlos genutzt werden kann.

Zudem wird die Haltestelle nach Rückfrage bei der OVG Sonneberg auch gut frequentiert, so dass hier Handlungsbedarf gesehen wird.

An der beantragten Stelle ist die Fahrbahn hierfür aber zu schmal, so dass Verkehrsbehörde, Polizei und Stadtbauamt eine Querungshilfe am Beginn des Einfädelstreifens vorschlagen.

Dort ist die Fahrbahn mit rund 7,90 m ausreichend breit.

Es muss allerdings eine Aufstellfläche für Fußgänger befestigt werden und über den Grünstreifen ebenfalls eine Asphaltierung mit Bordsteinabsenkung erfolgen. Die Bushaltestelle in Fahrtrichtung Innenstadt muss dementsprechend zur neuen Aufstellfläche verschoben werden.

 

Das Tiefbauamt hat für die Maßnahme Kosten von 20.000 € ermittelt. Im Haushalt wurden keine Ausgaben veranschlagt. Die Deckung erfolgt über Minderausgaben bei HHSt. 1.6317.9510..

Die Maßnahme sollte unbedingt aus Gründen der Erhöhung der Verkehrssicherheit durchgeführt werden.

 


3. Beschlussvortrag (Vorschlag der Verwaltung):

 

Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.

 

Der Verkehrssenat beschließt, dass in der Sonneberger Str. am Beginn des Abbiegestreifens in Fahrtrichtung Innenstadt eine neue Fußgängerquerungshilfe eingebaut wird. Die Bushaltestelle wird zu der dann neu zu errichtenden Aufstellfläche für Fußgänger verlegt.

Die Fußgängeranbindung über den Grünstreifen erfolgt durch eine Asphaltierung mit Bordsteinabsenkung.