2. Sachverhalt
Auf die
Ortsbesichtigung wird verwiesen.
Die CSU
Stadtratsfraktion hat mit Schreiben vom 21.10.2016 den Einbau einer
Fußgänger-Querungshilfe in der Sonneberger Str. bei der Bushaltestelle im
Gewerbegebiet beantragt.
Das Ordnungsamt
befürwortet grundsätzlich diesen Antrag, da die Bushaltestelle derzeit nur
einseitig in Fahrtrichtung Sonneberg gefahrlos genutzt werden kann.
Zudem wird die
Haltestelle nach Rückfrage bei der OVG Sonneberg auch gut frequentiert, so dass
hier Handlungsbedarf gesehen wird.
An der beantragten
Stelle ist die Fahrbahn hierfür aber zu schmal, so dass Verkehrsbehörde,
Polizei und Stadtbauamt eine Querungshilfe am Beginn des Einfädelstreifens
vorschlagen.
Dort ist die
Fahrbahn mit rund 7,90 m ausreichend breit.
Es muss allerdings
eine Aufstellfläche für Fußgänger befestigt werden und über den Grünstreifen
ebenfalls eine Asphaltierung mit Bordsteinabsenkung erfolgen. Die
Bushaltestelle in Fahrtrichtung Innenstadt muss dementsprechend zur neuen
Aufstellfläche verschoben werden.
Das Tiefbauamt hat
für die Maßnahme Kosten von 20.000 € ermittelt. Im Haushalt wurden keine
Ausgaben veranschlagt. Die Deckung erfolgt über Minderausgaben bei HHSt.
1.6317.9510..
Die Maßnahme sollte
unbedingt aus Gründen der Erhöhung der Verkehrssicherheit durchgeführt werden.
3. Beschlussvortrag (Vorschlag der Verwaltung):
Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.
Der Verkehrssenat beschließt, dass in der Sonneberger Str.
am Beginn des Abbiegestreifens in Fahrtrichtung Innenstadt eine neue
Fußgängerquerungshilfe eingebaut wird. Die Bushaltestelle wird zu der dann neu zu errichtenden
Aufstellfläche für Fußgänger verlegt.
Die
Fußgängeranbindung über den Grünstreifen erfolgt durch eine Asphaltierung mit
Bordsteinabsenkung.