Gabriele Amend erklärt, die Verordnung über den
Sonntagsverkauf soll anlässlich des Puppenfestivals entsprechend der Änderung
in der Rechtsprechung neu gefasst werden.
Aus der Beratung ergibt sich, dass die Grenze des Geltungsbereichs, wie in der
ersten Vorlage vorgesehen, mit der „Damaschkestraße“ und Straße „Am Bahnhof“ zu
begrenzen ist. Dies hat zur Folge, dass der EDEKA Markt der in den vergangenen
Jahren an der Verkaufsöffnung teilgenommen hat, im Geltungsbereich der
Verordnung bleibt.
Beschluss:
Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.
Der Verwaltungssenat beschließt, dem Stadtrat zu empfehlen, die Verordnung über den Sonntagsverkauf anlässlich des Puppenfestivals so zu erlassen, wie sie in der Anlage beigefügt ist. Die Anlage ist Beschlussbestandteil.
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Die öffentliche Sitzung endet um 17:09 Uhr.