Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 1

Ulrich Wolf erklärt das in der Sitzung des Verwaltungssenats am 03.04.16 beschlossen wurde, dass die Grenze des Geltungsbereichs, wie in der ersten Vorlage vorgesehen, mit der „Damaschkestraße“ und Straße „Am Bahnhof“ zu begrenzen. Dies hat zur Folge, dass der EDEKA Markt, der in den vergangenen Jahren an der Verkaufsöffnung teilgenommen hat, im Geltungsbereich der Verordnung bleibt.

 

Stadtrat Thomas Büchner stimmt den Vorschlag nicht zu, der Supermarkt Netto liegt hinter dem eingezeichneten Geltungsbereich liegt und darf im Gegensatz zu Edeka nicht öffnen.

 

Ulrich Wolf teilt mit, dass vom Supermarkt Netto bislang keine Anfrage und Interesse vorliege.

 


Beschluss:

 

Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.

 

Der Stadtrat beschließt, die Verordnung über den Sonntagsverkauf anlässlich des Puppenfestivals so zu erlassen, wie sie in der Anlage beigefügt ist. Die Anlage ist Beschlussbestandteil.