Christine Schirmer berichtet.
Die einzelnen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und die Abwägungsvorschläge des Stadtbauamtes werden folgendermaßen behandelt:
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1. |
Regierung von Oberfranken |
einstimmig |
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2. |
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten |
einstimmig |
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3. |
Landratsamt Coburg, Wasserrecht |
einstimmig |
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4. |
Bay. Landesamt für Denkmalpflege, Bodendenkmalpflege |
einstimmig |
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5. |
Wasserwirtschaftsamt Kronach |
einstimmig |
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Die einzelnen vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen der Bürger und die Abwägungsvorschläge des Stadtbauamtes werden folgendermaßen behandelt:
1. |
Bürgerverein Meilschnitz |
einstimmig |
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Beschluss:
Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.
1.
Der Stadtrat der Stadt Neustadt b. Coburg
beschließt, die im Rahmen der öffentlichen Auslegung der 1. Qualifizierten Änderung
des Bebauungsplanes „Brand“ Resterschließung 2. und 3. BA vorgebrachten
Anregungen und Stellungnahmen, wie in der als Anlage 1 beigefügten
Zusammenstellung vom 22.03.2017 dargestellt, entsprechend zu würdigen. Die
Anlage 1 ist Beschlussbestandteil.
2. Der Stadtrat der Stadt Neustadt beschließt weiter, die als Anlage 2 beigefügte Satzung zu erlassen. Die Anlage 2 ist Beschlussbestandteil.