Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0

Christine Schirmer berichtet.

 

Die einzelnen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und die Abwägungsvorschläge des Stadtbauamtes werden folgendermaßen behandelt:

 

 

 

 

1.     

Regierung von Oberfranken

einstimmig

 

 

2.     

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

 

einstimmig

 

 

3.     

Landratsamt Coburg, Wasserrecht

 

einstimmig

 

 

4.     

Bay. Landesamt für Denkmalpflege, Bodendenkmalpflege

einstimmig

 

 

5.     

Wasserwirtschaftsamt Kronach

einstimmig

 

 

 

Die einzelnen vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen der Bürger und die Abwägungsvorschläge des Stadtbauamtes werden folgendermaßen behandelt:

 

1.     

Bürgerverein Meilschnitz

 

einstimmig

 

 

 


Beschluss:

 

Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.

 

1.    Der Stadtrat der Stadt Neustadt b. Coburg beschließt, die im Rahmen der öffentlichen Auslegung der 1. Qualifizierten Änderung des Bebauungsplanes „Brand“ Resterschließung 2. und 3. BA vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen, wie in der als Anlage 1 beigefügten Zusammenstellung vom 22.03.2017 dargestellt, entsprechend zu würdigen. Die Anlage 1 ist Beschlussbestandteil.

2.    Der Stadtrat der Stadt Neustadt beschließt weiter, die als Anlage 2 beigefügte Satzung zu erlassen. Die Anlage 2 ist Beschlussbestandteil.