Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 1

Christine Schirmer trägt den Sachverhalt vor.

 


Beschluss:

 

Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.

 

Der Stadtrat der Stadt Neustadt b. Coburg beschließt für den Bebauungsplan „Weidachviertel“ eine 2. Qualifizierte Bebauungsplanänderung durchzuführen.


Die Stadt Neustadt weist derzeit keine neuen Wohnbauflächen im Flächennutzungsplan aus, sondern möchte durch Nachverdichtung vorhandener Bebauungspläne Baumöglichkeiten schaffen.

Das Änderungsgebiet umfasst ca. 11.180 m2. Im Zuge des Verfahrens sollen für den Bereich einer Teilfläche der Lindenstraße, des Arnoldplatzes, des Mühlgrabens, der Albertstraße und der Weidachstraße der Bebauungsplan geändert werden. Die Festsetzungen zum rechtskräftigen Bebauungsplan „Weidachviertel“ werden in diesem Teilbereich aufgehoben und den aktuellen Baubedürfnissen angepasst. Die restliche Bebauungsplanfläche bleibt hiervon unbenommen.

 

Die im Geltungsbereich festgesetzte Fläche ist als allgemeines Wohngebiet nach

§ 4 BauNVO auszuweisen. Der Bebauungsplan ist aus dem rechtskräftigen Flächennutzungsplan entwickelt.

Weiter ist der Beschluss des Stadtrates vom 07.012.1998 aufzuheben, da das damalige Verfahren nach Aufstellungsbeschluss eingestellt wurde.

Der beiliegende Lageplan ist Beschlussbestandteil.