Christine Schirmer erklärt
den Bebauungsplanentwurf der Stadt Sonneberg.
Die öffentliche Sitzung endet um 17:42 Uhr.
Beschluss:
Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.
Der Stadtrat der Stadt Neustadt b. Coburg fasst folgenden Beschluss:
Die Stadt Neustadt b. Coburg erhebt gegen die 3. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 16/92 „Zentrumstangente, 2. TA“ keine Bedenken.