Beschluss: zur Kenntnis genommen

2. Sachverhalt

 

In der Zeit von 08. – 11.05.2017 findet auf der B 4 im Bereich der Ausfahrt Mönchröden eine tournusmäßige Brückenprüfung statt. Hierzu werden die drei Fahrspuren auf zwei reduziert und eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50 km/h mit Überholverbot angeordnet.

Das zuständige Landratsamt hat die verkehrsrechtliche Anordnung hierzu bereits erlassen.

Um entsprechende Vorsicht wird gebeten.