Sitzung: 11.05.2017 VKS/012/2017
Beschluss: zur Kenntnis genommen
2. Sachverhalt
In der Zeit von 08.
– 11.05.2017 findet auf der B 4 im Bereich der Ausfahrt Mönchröden eine
tournusmäßige Brückenprüfung statt. Hierzu werden die drei Fahrspuren auf zwei
reduziert und eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50 km/h mit Überholverbot
angeordnet.
Das zuständige Landratsamt
hat die verkehrsrechtliche Anordnung hierzu bereits erlassen.
Um entsprechende
Vorsicht wird gebeten.