Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

2. Sachverhalt

 

Der neue Geh- und Radweg an der Heubischer Str. endet an der Einmündung Ernst-Bergmann-Str.

Richtung Stadtmitte kann dort in die Straße eingefahren werden bei guter Übersicht und allerdings  höheren Geschwindigkeiten durch die Nähe zum Ortseingang.

Alternativ haben Polizei und Verkehrsbehörde geprüft, ob der Gehweg bis zur Tankstelle mit „Radfahrer frei“ freigegeben werden sollte.

Vor der Tankstelle könnten Radfahrer ebenfalls in die Heubischer Str.

Richtung Innenstadt queren.

Die Gehwegbreite ist allerdings nur 2 m breit; empfohlen sind nach ERA 2010 2,50 m.

 

Unabhängig voneinander haben sich Anwohner beklagt, dass aktuell schon ohne Beschilderung Radfahrer ziemlich rücksichtslos den Gehweg befahren und auch die Anwohner z.B. beim Kehren gefährden. Der Gehweg ist zu schmal für eine offizielle Freigabe, zumal auch Hecken direkt am Gehweg angrenzen und die Hauseingänge hierdurch teilweise in der Sicht beeinträchtigt werden.

 

Die Verkehrsbehörde empfiehlt, den Gehweg von der Ernst-Bergmann-Str. bis zur Tankstelle aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht zum Befahren freizugeben.