Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

2. Sachverhalt

 

Die Feuerwehrzufahrt hinter der Frankenhalle sollte auf Wunsch des Bausenates asphaltiert werden.

In der Baukoordinierungsbesprechung  im November 2016 wurde die Notwendigkeit in Frage gestellt und an den Verkehrssenat verwiesen.

Zwischenzeitlich fanden mehrere Gespräche mit SWN, Feuerwehr, Hausmeister, Polizei und auch ein Termin mit dem Radwegeausschuss statt.

 

Die ursprünglich als Feuerwehrzufahrt gebaute mit Schotter befestigte Fläche über die Wiese ist auch für den Zulieferverkehr der SWN Gastronomie i.d.R. 2 x wöchentlich notwendig.

Auch Radfahrer und Fußgänger nutzen diese direkte Verbindung, weil sie kürzer ist als der kleine Bogen auf dem Radweg entlang der Röden.

Die Hausmeister führen auf der geschotterten Fläche auch Winterdienst durch, was von Seiten der Feuerwehr und SWN bis zu einer gewissen Schneehöhe (15 cm) als nicht zwingend notwendig angesehen wird.

 

Als eigentliches Problem, auch für die Verkehrssicherheit der Radfahrer, stellte sich in den Gesprächen heraus, dass immer mehr diese Fläche wie selbstverständlich als allgemeine Umfahrung bzw. Zufahrt genutzt wird, z.B. von Sportlern und auch Eltern, die Kinder abholen und bringen. Dies sollte künftig unbedingt unterbunden werden.

 

Der Radwegeausschuss empfiehlt, von einer Asphaltierung derzeit abzusehen und zunächst

den unerlaubten PkW Verkehr auf der viel befahrenen Radwegeverbindung mit überörtlichem Radwegeverkehr auf das Notwendigste einzuschränken.

Dies soll  zunächst nur mit einer Pfostenregelung bei der Parkplatzzufahrt erfolgen.

Mit SWN wird eine Schließregelung für den Lieferverkehr vereinbart, da 2 x wöchentlich Zulieferverkehr zur Gastronomie erfolgen muss. Die Feuerwehr- / Lieferzufahrt wäre dann wesentlich geringer frequentiert, so dass man diesen Versuch wagen sollte.

Es könnte dann auch eine Schotterung weiterhin ausreichend sein.

 

Ansonsten wird die Beschilderung in Absprache mit der Polizei generell so ergänzt, dass künftig auch Kontrollen möglich sind. Es gibt dann nur noch Ausnahmegenehmigungen in Absprache mit SWN und den Hausmeistern.