Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Gabriele Amend berichtet.

 


Beschluss:

 

Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.

 

Der Verwaltungssenat beschließt, anlässlich der Bundestagswahl 2017 Erfrischungsgeld in Höhe von 40 € /Mitglied des Wahlvorstands und 5 € Zulage für den Wahlvorsteher festzusetzen. Die Mittel sind bei HHSt. 0.0521.4090 „Wahlen, Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeit“ bereitzustellen.

 

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Die öffentliche Sitzung endet um 17:15 Uhr.