Gabriele Amend berichtet.
Beschluss:
Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.
Der Verwaltungssenat beschließt, anlässlich der
Bundestagswahl 2017 Erfrischungsgeld in Höhe von 40 € /Mitglied des
Wahlvorstands und 5 € Zulage für den Wahlvorsteher festzusetzen. Die Mittel
sind bei HHSt. 0.0521.4090 „Wahlen, Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeit“
bereitzustellen.
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Die öffentliche Sitzung endet um 17:15 Uhr.