Christine Schirmer erklärt, dass am ehemaligen Märchenschaugelände im
Bereich Eisfelder Straße, eine „Betreute Wohnanlage“ mit Tagespflege geplant
sei.
Die 2. Bürgermeisterin Elke Protzmann ist als Kreisvorsitzende des Kreisverbands ASB Coburg Land, wegen persönlicher Beteiligung von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Beschluss:
Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.
Der Stadtrat der Stadt Neustadt b. Coburg beschließt für
den Bereich „Märchenpark“ ein 15. Qualifiziertes Flächennutzungsplanänderungsverfahren
durchzuführen. Der Aufstellungsbeschluss vom 25.02.2002 ist aufzuheben und für
das 15. Qualifizierte Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes
„Märchenpark“ neu zu fassen.
Die
Grenze des räumlichen Geltungsbereiches für das Änderungsgebiet geht aus dem
beiliegenden Plan des Baureferates vom 21.06.2017 im M 1 : 2.500 hervor. Das
Gebiet ist zukünftig als Wohnbaufläche darzustellen. Das Areal umfasst ca. 2,16
ha.
Die Änderung des Flächennutzungsplanes wird im
Parallelverfahren zum Bebauungsplan durchgeführt. Der beiliegende Lageplan ist
Beschlussbestandteil.