Christine Schirmer trägt den Sachverhalt vor.
Die 2. Bürgermeisterin Elke Protzmann ist als Kreisvorsitzende des Kreisverbands ASB Coburg Land, wegen persönlicher Beteiligung von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Beschluss:
Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.
Der Stadtrat der Stadt Neustadt beschließt für den Bereich „Märchenpark“ ein
qualifiziertes Bebauungsplanverfahren durchzuführen. Der Aufstellungsbeschluss
vom 25.02.2002 ist aufzuheben und für das Qualifizierte Bebauungsplanverfahren
„Märchenpark“ neu zu fassen. Als Grundlage dient der Geltungsbereich vom
Entwurf 1.
Der zukünftige Geltungsbereich umfasst die Grundstücke mit
den FlNrn. 1354/1, 1354/2, 1359/6 sowie Teilflächen der FlNrn. 1227/5, 1369,
1369/20 der Gemarkung Neustadt b. Coburg. Der Geltungsbereich ist auf dem
beiliegenden Lageplan in der Fassung vom 21.06.2017 durch die schwarz markierte
Grenze des räumlichen Geltungsbereiches (§ 9 Abs.7 BauGB) gekennzeichnet. Die
im Geltungsbereich festgesetzte Fläche ist als „Allgemeines Wohngebiet“ nach §
4 BauNVO auszuweisen. Das Areal umfasst ca. 2,16 ha.
Der Bebauungsplan ist nicht aus dem rechtskräftigen
Flächennutzungsplan entwickelt. Der Flächennutzungsplan wird im
Parallelverfahren geändert.
Der beiliegende Lageplan ist Beschlussbestandteil.