Christine Schirmer erklärt den Sachverhalt.
Beschluss:
Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.
Der Stadtrat der Stadt Neustadt b. Coburg fasst folgenden Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Neustadt b. Coburg erhebt gegen die 4. Änderung des
Flächennutzungsplans der Stadt Sonneberg – Verfahrensteil 1 keine Bedenken.
Die Ausweisung des „Gemeinsamen Gewerbegebietes (GI) im Bereich Unterlind / Rohof“ erscheint auch mit 49 ha immer noch überdimensioniert, allerdings obliegt die Überprüfung der regionalplanerischen Belange der Obersten Landesplanungsbehörde in Thüringen.