3. Beschlussvortrag (Vorschlag der Verwaltung):
Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.
An den Bausenat
mit folgendem Beschlussantrag:
Der Stadtrat der Stadt Neustadt b. Coburg fasst folgenden Beschluss: Die Stadt Neustadt b. Coburg erhebt gegen den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Wohngebiet Herrnaustraße“ der Stadt Sonneberg keine Bedenken. |