Ulrich Wolf erklärt die Notwendigkeit und die Finanzierung für den Ausbau des Kindergarten Haarbrücken.
Beschluss:
Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der
Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.
Es wird zur Kenntnis genommen, dass von Seiten der Evangelischen Kirche ein
Dachgeschossausbau des Kindergartens Haarbrücken vorgesehen ist. Nach dem
derzeitigen Planungsstand soll die Maßnahme noch 2017 durchgeführt werden.
Es wird festgestellt, dass der Kindergarten auf absehbare Zeit für die
Bereitstellung von Krippen- und Kindergartenplätzen im Bereich der Stadt
Neustadt notwendig ist. Eine Bedarfsanerkennung für die vierte Gruppe wird
deshalb vorbehaltlich der Erteilung der Betriebserlaubnis durch das Landratsamt
ausgesprochen.
Es wird weiter beschlossen, neben der FAG Förderung (Durchreichen an den Träger) einen Baukostenzuschuss in Höhe 44.800.-€ zu leisten, wenn
- die Voraussetzzungen nach Buchstabe d) dieser Vorlage alle erfüllt werden und
- eine Deckelung der Kosten bei den angesetzten gesamten Kosten von rund
157.500.-Euro
erfolgt.
Es wird weiter beschlossen, bei Bedarf einen vorzeitigen
Maßnahmebeginn bei der Regierung zu beantragen.
Die Mittel sind im Haushalt 2016 eingestellt.