Beschluss:
Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.
a)
Der
Stadtrat ermächtigt den Oberbürgermeister, den Geschäftsführer der SWN Neustadt
GmbH anzuweisen in der Gesellschafterversammlung der Telenec Telekommunikation
Neustadt GmbH den Jahresabschluss 2016 der Telenec Telekommunikation Neustadt
GmbH mit einer Bilanzsumme in Höhe von 2.335.345,97 € und einem
Jahresüberschuss vor Gewinnabführung von 209.466,14 € festzustellen.
b)
Der
Stadtrat ermächtigt den Oberbürgermeister, der Geschäftsführung der Telenec
Telekommunikation Neustadt GmbH für das Geschäftsjahr 2016 die Entlastung zu
erteilen.