Gabriele Amend berichtet.
Beschluss:
Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.
1.
Der Stadtrat ermächtigt den Oberbürgermeister in
der Gesellschafterversammlung der Kommunalbetriebe Neustadt GmbH wie folgt
abzustimmen:
Für das Geschäftsjahr 2017 wird die wird Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Nürnberg mit der
Abschlussprüfung beauftragt.
2.
Der Stadtrat ermächtigt den Oberbürgermeister den
Geschäftsführer der KBN GmbH anzuweisen, in der Gesellschafterversammlung der
SWN GmbH wie folgt abzustimmen:
Für das Geschäftsjahr 2017 wird Rödl
& Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Nürnberg mit der
Abschlussprüfung beauftragt.
3.
Der Stadtrat ermächtigt den Oberbürgermeister, den
Geschäftsführer der KBN GmbH anzuweisen, in der Gesellschafterversammlung der
Bäder der Stadt Neustadt GmbH wie folgt abzustimmen:
Für das Geschäftsjahr 2017 wird Rödl
& Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Nürnberg mit der
Abschlussprüfung beauftragt.
4.
Der Stadtrat ermächtigt den Oberbürgermeister, den
Geschäftsführer der SWN Neustadt GmbH anzuweisen in der
Gesellschafterversammlung der Telenec Telekommunikation Neustadt GmbH wie folgt
abzustimmen:
Für das Geschäftsjahr 2017 wird Rödl
& Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Nürnberg mit der
Abschlussprüfung beauftragt.