Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 1

Christine Schirmer erklärt, der Bedarf an Baugrundstücken für die Errichtung von Einfamilienhäusern könne derzeit nur noch über einige wenige Restgrundstücke in den vorhandenen Baugebieten gedeckt werden. Die städtischen Grundstücke des Baugebietes „Rödenauen“ sind bis auf 1 Grundstück alle verkauft, im Baugebiet „Am Thanner Weg III. Teil, 2. BA Resterschließung“ sind bis auf 3 Reservierungen ebenfalls alle verkauft worden. Das Baugebiet „Brand“ in Meilschnitz verfügt noch über 19 Bauplätze, davon sind bereits 15 reserviert. Insofern besteht dringender Bedarf an der Schaffung von Bauplätzen.

Die Stadt Neustadt weist keine neuen Wohnbauflächen in ihrem Flächennutzungsplan aus. Die im rechtswirksamen 14. Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes „Fortschreibung des Flächennutzungsplanes“ ausgewiesenen Wohnbauflächen sollen jetzt nach und nach bebaut werden. Der zukünftige Bebauungsplanentwurf ist aus dem rechtskräftigen Flächennutzungsplan entwickelt.

Stadtrat Marc Holland ist gegen das Bebauungsplanverfahren, es sollen nicht weitere freie Flächen zugebaut werden.


Beschluss:

 

Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.

 

Der Stadtrat der Stadt Neustadt fasst folgenden Beschluss:

 

Der Qualifizierende Bebauungsplanentwurf ist aus dem rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Neustadt entwickelt. Der Geltungsbereich ist auf dem beiliegenden Lageplan in der Fassung vom 19.07.2017 durch die schwarz markierte Grenze des räumlichen Geltungsbereiches gekennzeichnet. Er beinhaltet folgende Grundstücke mit den Flurnummern 196/9, 196/10, 196/11, 196/12, 196/13, 196/14, 196/15, 196/16 und 196/17 der Gemarkung Wildenheid. Die im Geltungsbereich festgesetzte Fläche ist als Allgemeines Wohngebiet nach § 4 BauNVO auszuweisen.

 

Weiter wird die Stadtplanung beauftragt, einen entsprechenden Bebauungsplanentwurf zu erstellen. Die zukünftigen Grundstücksgrößen sollen sich zwischen 550 m2 bis 1.000 m2 bewegen, wobei der Großteil der Grundstücke bei einer Größenordnung von 600 m2 bis

800 m2 liegen soll. Das Änderungsgebiet umfasst insgesamt ca. 1,46 ha.

Der beiliegende Lageplan ist Beschlussbestandteil.