3. Beschlussvortrag (Vorschlag der Verwaltung):
Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.
An den Bausenat
mit
folgendem Beschluss
Der Bausenat der Stadt Neustadt fasst
folgenden Beschluss: Die Stadt Neustadt b. Coburg erhebt gegen
die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes und den Vorhabenbezogenen
Bebauungsplan „Schweinehaltung Carl“ der Gemeinde Ebersdorf, Landkreis
Coburg, keine Bedenken. |