Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 0, Anwesend: 24, Befangen: 0

Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.

 

Der Stadtrat fasst folgenden Beschluss:

„Es wird zustimmend zur Kenntnis genommen, dass von Seiten der Evangelischen Kirche ein Dachgeschossausbau des Kindergartens Haarbrücken vorgesehen ist. Nach dem derzeitigen Planungsstand soll die Maßnahme noch 2017 durchgeführt werden.

 

Es wird festgestellt, dass der Kindergarten auf absehbare Zeit für die Bereitstellung von Krippen- und Kindergartenplätzen im Bereich der Stadt Neustadt notwendig ist. Eine Bedarfsanerkennung für die vierte Gruppe wird deshalb vorbehaltlich der Erteilung der Betriebserlaubnis durch das Landratsamt ausgesprochen.

 

Es wird weiter beschlossen, die förderfähigen Kosten in Höhe von 136.980,06 € zu übernehmen und dazu die FAG Förderung sowie die Förderung von Investitionen im Rahmen des Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2017 bis 2020 zu beantragen. Alle darüber hinaus gehenden Kosten werden vom Träger, der evangelischen Kirchengemeinde Haarbrücken, getragen.

 

Im Übrigen bleibt es beim Beschluss des Stadtrates vom 24.07.2017