Sitzung: 18.12.2017 StR/040/2017
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 24, Nein: 0, Anwesend: 24, Befangen: 0
Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.
Der Stadtrat der Stadt Neustadt b. Coburg fasst
folgenden Beschluss:
Die Stadt Neustadt b. Coburg bringt folgende
Anregungen zur Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP),
erneutes Beteiligungsverfahren zur Teilfortschreibung des LEPs (Zentrale Orte,
Anbindegebot, Fluglärmschutzbereiche, Einzelhandelsgroßprojekte) vor:
- 2.1 Zentrale Orte einschließlich Anhang 1 und
Anhang 2 zu den Festlegungen („Zentrale Orte“ und „Strukturkarte“),
Die Stellungnahme der Stadt Neustadt b. Coburg vom
11.11.2016 bleibt unbenommen.
Die Städte Neustadt b. Coburg und Sonneberg/Thüringen
haben mit Schreiben vom 11.11.2016 dem Bayerischen Staatsministerium der
Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat mitgeteilt, dass beide Städte als
ein gemeinsames funktionsteiliges Oberzentrum mit grenzübergreifender
Kooperation als Impulsgeber für die künftige Regionalentwicklung für das
nördliche Oberfranken und das fränkisch geprägte Südthüringen wirken wollen.
Gespräche wurden seitens des Bayerischen
Staatsministerium abgelehnt. Die offiziell erbetene fachlich begründete
Stellungnahme ist der Stadt Neustadt nicht zugesendet worden. Inzwischen hat
die Thüringer Staatskanzlei bei einem Termin am 22.08.2017 mit dem Minister für
Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Thüringer Staatskanzlei,
Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff, grundsätzliches Interesse und Unterstützung
an einer derartigen länderübergreifenden Kooperation signalisiert.
Es geht den Städten Neustadt b. Coburg und
Sonneberg/Thüringen nicht unbedingt um die Begrifflichkeit eines gemeinsamen
Oberzentrums. Angestrebt wird ein
„Länderübergreifender Kooperationsraum“.
Unter dem Aspekt der verstärkten
länderübergreifenden interkommunalen Zusammenarbeit der Städte Neustadt und
Sonneberg ist eine pragmatische Lösung erforderlich. Die Ausweisung eines
„Länderübergreifenden Kooperationsraumes“ im Zuge der Fortschreibung der LEPs
der beiden Freistaaten wäre die Lösung eines Dauerproblems ohne in die
Systematik der Landesplanung der Freistaaten einzugreifen.
Die neue Raumkategorie könnte zudem in ähnlich
gelagerten Fällen an den Landesgrenzen Bayerns und Thüringens zu den
benachbarten Bundesländern zum Einsatz kommen. Die Städte Neustadt und
Sonneberg von einer Größe von zusammen 40.000 Einwohnern und ca. 15.000 ha
eigenen sich dabei hervorragend als Pilotprojekt einer länderübergreifenden
Städtekooperation.
Die Stadt Neustadt bittet die Bayerische
Staatsregierung, die zukünftigen konzertierten Entwicklungen der Großen
Kreisstadt Neustadt b. Coburg mit der Kreisstadt Sonneberg in Thüringen als
„Länderübergreifender Kooperationsraum“ im zukünftigen
Landesentwicklungsprogramm zu manifestieren.
Die Stadt Sonneberg wird bei der nächsten
Fortschreibung des LEPs Thüringen eine gleichlautende Forderung erheben. Dies
ist bereits mit der Thüringischen Landesplanungsbehörde vereinbart worden.