Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 0, Anwesend: 24, Befangen: 0

Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.

 

Der Stadtrat der Stadt Neustadt b. Coburg fasst folgenden Beschluss:

 

Die Stadt Neustadt b. Coburg bringt folgende Anregungen zur Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP), erneutes Beteiligungsverfahren zur Teilfortschreibung des LEPs (Zentrale Orte, Anbindegebot, Fluglärmschutzbereiche, Einzelhandelsgroßprojekte) vor:

 

- 2.1 Zentrale Orte einschließlich Anhang 1 und Anhang 2 zu den Festlegungen („Zentrale Orte“ und „Strukturkarte“),

 

Die Stellungnahme der Stadt Neustadt b. Coburg vom 11.11.2016 bleibt unbenommen.

 

Die Städte Neustadt b. Coburg und Sonneberg/Thüringen haben mit Schreiben vom 11.11.2016 dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat mitgeteilt, dass beide Städte als ein gemeinsames funktionsteiliges Oberzentrum mit grenzübergreifender Kooperation als Impulsgeber für die künftige Regionalentwicklung für das nördliche Oberfranken und das fränkisch geprägte Südthüringen wirken wollen.

 

Gespräche wurden seitens des Bayerischen Staatsministerium abgelehnt. Die offiziell erbetene fachlich begründete Stellungnahme ist der Stadt Neustadt nicht zugesendet worden. Inzwischen hat die Thüringer Staatskanzlei bei einem Termin am 22.08.2017 mit dem Minister für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Thüringer Staatskanzlei, Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff, grundsätzliches Interesse und Unterstützung an einer derartigen länderübergreifenden Kooperation signalisiert.

 

Es geht den Städten Neustadt b. Coburg und Sonneberg/Thüringen nicht unbedingt um die Begrifflichkeit eines gemeinsamen Oberzentrums. Angestrebt wird ein

 

„Länderübergreifender Kooperationsraum“.

 

Unter dem Aspekt der verstärkten länderübergreifenden interkommunalen Zusammenarbeit der Städte Neustadt und Sonneberg ist eine pragmatische Lösung erforderlich. Die Ausweisung eines „Länderübergreifenden Kooperationsraumes“ im Zuge der Fortschreibung der LEPs der beiden Freistaaten wäre die Lösung eines Dauerproblems ohne in die Systematik der Landesplanung der Freistaaten einzugreifen.

 

Die neue Raumkategorie könnte zudem in ähnlich gelagerten Fällen an den Landesgrenzen Bayerns und Thüringens zu den benachbarten Bundesländern zum Einsatz kommen. Die Städte Neustadt und Sonneberg von einer Größe von zusammen 40.000 Einwohnern und ca. 15.000 ha eigenen sich dabei hervorragend als Pilotprojekt einer länderübergreifenden Städtekooperation.

 

Die Stadt Neustadt bittet die Bayerische Staatsregierung, die zukünftigen konzertierten Entwicklungen der Großen Kreisstadt Neustadt b. Coburg mit der Kreisstadt Sonneberg in Thüringen als „Länderübergreifender Kooperationsraum“ im zukünftigen Landesentwicklungsprogramm zu manifestieren.

 

Die Stadt Sonneberg wird bei der nächsten Fortschreibung des LEPs Thüringen eine gleichlautende Forderung erheben. Dies ist bereits mit der Thüringischen Landesplanungsbehörde vereinbart worden.