Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 0, Anwesend: 24, Befangen: 0

Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Stadtrat stellt die Jahresrechnung 2016 einschließlich der Unterlagen nach § 77 Abs. 2 KommHV gem. Art. 102 Abs. 3 und 4 GO wie folgt fest:

 

 

Die Prüfungserinnerungen wurden vom Rechnungsprüfungsamt an die betroffenen Stellen weitergeleitet und diese sind künftig zu beachten. Die ausstehenden, vom Rechnungsprüfungsausschuss angeforderten Statistiken sind so schnell wie möglich dem Ausschuss vorzulegen.