Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0, Anwesend: 24, Befangen: 1

Es wird festgestellt, dass der Oberbürgermeister als Leiter der Verwaltung im Sinne des Art. 49 GO befangen und von Beratung und Beschluss zu diesem Tagesordnungspunkt ausgeschlossen ist.

 

Der Stadtrat beschließt:

Der Umfang der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung 2016 wird als ausreichend angesehen.

 

Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass die Prüfungsfeststellungen aus der örtlichen Prüfung erledigt sind, bzw. die Erledigung vom Rechnungsprüfungsamt überwacht wird.

Unstimmigkeiten, die das Ergebnis der Jahresrechnung 2016 unmittelbar beeinflussen, liegen nicht vor.

 

Der Stadtrat beschließt weiter, für die Jahresrechnung 2016 nach pflichtgemäßem Ermessen die Entlastung nach Art. 102 Abs. 4 GO zu erteilen.