Sitzung: 18.12.2017 StR/040/2017
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Der Vorsitzende informiert, dass
das Landratsamt Coburg als Rechtsaufsichtsbehörde Herrn Altrichter mitgeteilt
habe, dass der Stadtratsbeschluss vom 23.10.2017 rechtsaufsichtlich nicht zu
beanstanden gewesen sei. Die Stadt
musste vorab prüfen, ob nach ihrer Einschätzung ein wirksamer
Fraktionsausschluss vorliegt.
In dem Beschluss hatte der Stadtrat festgestellt, dass der Ausschluss der
Stadträtin Elke Protzmann aus der CSU-Fraktion nicht rechtswirksam ist.
Außerhalb der Tagesordnung
stellt der Vorsitzende klar, dass er ursprünglich die Absicht hatte, in der
heutigen Sitzung die Straßenausbaubeitragssatzung für Neustadt zu
verabschieden.
Nachdem der Landrat während der letzten Kreisausschusssitzung erklärt habe,
dass die Rechtsaufsichtsbehörde im Landratsamt aufgrund der aktuell unklaren
Rechtslage keine rechtsaufsichtlichen Maßnahmen gegen die Gemeinden anstrebe,
die bis zum Jahresende keine Straßenausbaubeitragssatzung erlassen haben,
wollte er ursprünglich die Satzung beschließen, aber die Bekanntmachung
verzögern. Nach Auskunft von Herrn RA Reitinger begäbe sich die Stadt damit
allerdings in ein Haftungsrisiko. Deshalb wolle er vorerst abwarten und je nach
Entwicklung des KAG den Satzungserlass ggf. im kommenden Jahr (rückwirkend)
oder gar nicht dem Stadtrat vorlegen.
Anschließend verliest er ein
heute eingegangenes Schreiben der Freien Wähler (Landtagsfraktion), in dem
diese ein Volksbegehren gegen die Straßenausbaubeiträge ankündigen und eine
Neuregelung des kommunalen Finanzausgleichs mit einem Fördertopf von 150 Millionen
Euro jährlich fordern.
Oberbürgermeister Frank Rebhan verweist auf eine heute Nachmittag eingegangenen E-Mail von Herrn Frank Altrichter, mit dieser er um seine Entbindung von der Funktion als Stadtrat der Stadt Neustadt bei Coburg mit sofortiger Wirkung bittet.
Der Stadtrat ist damit einverstanden, diesen Tagesordnungspunkt zusätzlich in öffentlicher Sitzung zu behandeln.
Einstimmig 24
: 0