Beschluss: zur Kenntnis genommen

Der Vorsitzende informiert, dass das Landratsamt Coburg als Rechtsaufsichtsbehörde Herrn Altrichter mitgeteilt habe, dass der Stadtratsbeschluss vom 23.10.2017 rechtsaufsichtlich nicht zu beanstanden gewesen sei.  Die Stadt musste vorab prüfen, ob nach ihrer Einschätzung ein wirksamer Fraktionsausschluss vorliegt.

In dem Beschluss hatte der Stadtrat festgestellt, dass der Ausschluss der Stadträtin Elke Protzmann aus der CSU-Fraktion nicht rechtswirksam ist.

 

Außerhalb der Tagesordnung stellt der Vorsitzende klar, dass er ursprünglich die Absicht hatte, in der heutigen Sitzung die Straßenausbaubeitragssatzung für Neustadt zu verabschieden.

Nachdem der Landrat während der letzten Kreisausschusssitzung erklärt habe, dass die Rechtsaufsichtsbehörde im Landratsamt aufgrund der aktuell unklaren Rechtslage keine rechtsaufsichtlichen Maßnahmen gegen die Gemeinden anstrebe, die bis zum Jahresende keine Straßenausbaubeitragssatzung erlassen haben, wollte er ursprünglich die Satzung beschließen, aber die Bekanntmachung verzögern. Nach Auskunft von Herrn RA Reitinger begäbe sich die Stadt damit allerdings in ein Haftungsrisiko. Deshalb wolle er vorerst abwarten und je nach Entwicklung des KAG den Satzungserlass ggf. im kommenden Jahr (rückwirkend) oder gar nicht dem Stadtrat vorlegen.

 

Anschließend verliest er ein heute eingegangenes Schreiben der Freien Wähler (Landtagsfraktion), in dem diese ein Volksbegehren gegen die Straßenausbaubeiträge ankündigen und eine Neuregelung des kommunalen Finanzausgleichs mit einem Fördertopf von 150 Millionen Euro jährlich fordern.

 

Oberbürgermeister Frank Rebhan verweist auf eine heute Nachmittag eingegangenen E-Mail von Herrn Frank Altrichter, mit dieser er um seine Entbindung von der Funktion als Stadtrat der Stadt Neustadt bei Coburg mit sofortiger Wirkung bittet.

 

Der Stadtrat ist damit einverstanden, diesen Tagesordnungspunkt zusätzlich in öffentlicher Sitzung zu behandeln.

 

Einstimmig                                                                                                                24 : 0