Ulrich Wolf trägt den Sachverhalt der Tagesordnungspunkte Ö1 – Ö3 vor.
Beschluss:
Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.
Der Verwaltungssenat beschließt, dem Stadtrat zu empfehlen
ab 01.01.2018 befristet bis 31.08.2023 folgenden Bedarf an Betreuungsplätzen
anzuerkennen:
51 Plätze für Kinder von drei Jahren bis zur Einschulung.
Die Aufnahme von Kindern anderer Altersgruppen (weniger als die Hälfte) ist
möglich. Falls Kinder im Alter von 2,5 Jahren aufgenommen werden, zählen sie
doppelt.
54 Plätze für behinderte oder von wesentlicher Behinderung
bedrohte Kinder im Sinn von § 53 SGB XII. Ein integratives Kind nimmt 3 Plätze
ein. Dies bedeutet, es können 18 integrative Kinder im Alter von 3 Jahren bis
zur Einschulung) aufgenommen werden.
48 Plätze für Kinder im Alter von 0 – 3 Jahren. Es können 21 Kinder, die zwei Plätze zählen, und 2 integrative Kinder, die 3 Plätze zählen, aufgenommen werden.