Ulrich Wolf trägt den Sachverhalt vor.
Beschluss:
Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.
Die Stadt Neustadt b. Coburg tritt dem noch zu gründenden
Verein Archivpflegewesen bei. Der Vereinszweck besteht in der Förderung und
Weiterentwicklung der kommunalen Archivpflege in den Städten und Gemeinden des
Landkreises Coburg. Er wird insbesondere verwirklicht durch Vorhalten von
geeignetem Fachpersonal, das den Vereinsmitgliedern vor Ort auf dem Gebiet der
Archivarbeit zur Verfügung gestellt wird.
Die Verwaltung wird beauftragt, mit den interessierten Städten und Gemeinden
die Vereinsgründung durchzuführen.
Mittel sind im Haushalt 2018 vorzusehen.