2. Sachverhalt
Bereichsleiter Hr. Röttger stellt die Terminplanungen für die Kernveranstaltungen der Jahre 2018 bis einschließlich 2021 vor.
3. Beschluss:
Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.
Der Kultur-, Sport- und Städtepartnerschaftsausschuss beschließt:
Die Verwaltung wird mit der Umsetzung der Terminplanungen, wie vorgestellt, beauftragt.